Änderung der Vertragsbedingungen bei INKA Fonds

teaser_logo_ffb_300_200Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
Flossbach von Storch Fundament Inhaber-Anteile F A0HGMH DE000A0HGMH0
Flossbach von Storch Fundament Inhaber-Anteile A0Q7S5 DE000A0Q7S57
Flossbach von Storch Fundament Inhaber-Anteile P A1JMPZ DE000A1JMPZ7

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.

Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft.Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.

Freundliche Grüße
Ihre FFB

 

Flossbach von Storch Fundament
(ISIN: DE000A0HGMH0 / WKN: A0HGMH (Anteilklasse F))
(ISIN: DE000A0Q7S57 / WKN: A0Q7S5 (Anteilklasse I))
(ISIN: DE000A1JMPZ7 / WKN: A1JMPZ (Anteilklasse P))

I. Übertragung der Verwaltung des Flossbach von Storch Fundament und Wechsel der Verwahrstelle
II. Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen
I. Übertragung der Verwaltung des Flossbach von Storch Fundament und Wechsel der Verwahrstelle

Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die Verwaltung des OGAW-Sondervermögens Flossbach von Storch Fundament (nachfolgend „ Fonds“) zum
01.10.2017 von der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH, Düsseldorf auf die Flossbach vonStorch Invest S.A., Luxemburg übertragen.

Zeitgleich wechselt ebenfalls die Verwahrstellenfunktion des Fonds von der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf zur DZ PRIVATBANK S.A., Niederlassung Frankfurt am Main. Der
Verwahrstellenwechsel wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.

Aus dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.
II. Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen Die Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des Fonds werden mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wie folgt geändert:

Die Präambel der Allgemeinen Anlagebedingungen und der Besonderen Anlagebedingungen wird mit Wirkung zum 01.10.2017 bezüglich der verwaltenden Kapitalverwaltungsgesellschaft geändert. Die Besonderen Anlagebedingungen werden in § 1 dahingehend angepasst, dass Wertpapier-Darlehens- und Pensionsgeschäfte gemäß den §§ 13 und 14 der Allgemeinen Anlagebedingungen sowie Total Return Swaps nicht abgeschlossen werden dürfen. Zudem wird in § 2 Abs. 1 eine Mindestinvestitionsquote von 51 % des Wertes des Fonds in Aktien, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind und bei denen es sich nicht um Anteile an Investmentvermögen handelt, aufgenommen. Bedingt durch diese Änderungen, ergeben sich weitere Anpassungen in § 2 der Besonderen Anlagebedingungen.

Zudem wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Sollten Sie mit den vorgesehenen Anpassungen nicht einverstanden sein, können Sie Ihre Anteile grundsätzlich jederzeit kostenfrei zurückgeben.

Zum 01.10.2017 stehen eine aktualisierte Ausgabe des Verkaufsprospektes und der wesentlichen Anlegerinformationen des Fonds zur Verfügung, die kostenfrei auf Anforderung bei der Flossbach von Storch Invest S.A., Luxemburg oder unter www.fvsinvest.lu erhältlich sein werden. Die nachfolgend abgedruckten Änderungen der „ Allgemeinen Anlagebedingungen“ und „ Besonderen
Anlagebedingungen“ treten zum 01.10.2017 für den Fonds in Kraft.

Allgemeine Anlagebedingungen
zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anlegern und Flossbach von Storch Invest S.A., Luxemburg (nachstehend „ Gesellschaft“ genannt) für die von der Gesellschaft verwalteten Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie, die nur in Verbindung mit den für das jeweilige OGAW-Sondervermögen aufgestellten „ Besonderen Anlagebedingungen“ gelten. (alle weiteren Punkte der Allgemeinen Anlagebedingungen bleiben unverändert)

Besondere Anlagebedingungen
zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anlegern und der Flossbach von Storch Invest S.A., Luxemburg (nachstehend „Gesellschaft“ genannt) für das von der Gesellschaft verwaltete
Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie Flossbach von Storch – Fundament, die nur in Verbindung mit den für dieses Sondervermögen von der Gesellschaft aufgestellten„ Allgemeinen Anlagebedingungen“ (AABen) gelten.

Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen
§ 1 Vermögensgegenstände
1. Die Gesellschaft darf für das OGAW-Sondervermögen folgende Vermögensgegenstände
erwerben:
1. Wertpapiere gemäß § 5 der AABen, ausschließlich Aktien, Options- und Wandelanleihen inund
ausländischer Aussteller;
2. Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der AABen,
3. Bankguthaben gemäß § 7 der AABen,
4. Investmentanteile gemäß § 8 der AABen,
5. Derivate gemäß § 9 der AABen.
2. Folgende Vermögensgegenstände sind vom Erwerb ausgenommen:
1. Sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der AABen.
2. Derivate gemäß § 9 AABen in Form von sogenannten „ Total Return Swaps“.

§ 1a Wertpapier-Darlehens- und Pensionsgeschäfte
Abweichend zu den §§ 13 und 14 der AABen darf die Gesellschaft für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger keine Wertpapierdarlehen gewähren und keine Pensionsgeschäfte abschließen.

§ 2 Anlagegrenzen
1. Bis zu 100 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens dürfen in Wertpapiere gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 gehalten werden. Mindestens 51 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens
werden in Aktien angelegt, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind und bei denen es sich
nicht um Anteile an Investmentvermögen handelt.

2. Bis zu 49 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens dürfen in Geldmarktinstrumenten nach Maßgabe des § 6 der AABen gehalten werden. 3. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente desselben Emittenten dürfen bis zu 10 % des Wertes des  OGAW-Sondervermögens erworben werden und der Gesamtwert der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dieser Emittenten darf 40 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens nicht übersteigen.

4. Bis zu 49 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens dürfen in Bankguthaben nach Maßgabe des § 7 Satz 1 der AABen gehalten werden. Die Bankguthaben dürfen abweichend von § 7 Satz 2
der AABen ausschließlich in Ländern unterhalten werden, deren Landeswährung Euro ist.

5. Bis zu 10 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens dürfen in Investmentanteilen nach Maßgabe des § 8 der AABen gehalten werden. Diese Investmentanteile müssen nach ihren
Anlagebedingungen mindestens 51 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens in Wertpapieren gemäß § 5 der AABen oder mindestens 85 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens in  Geldmarktinstrumenten gemäß § 6 der AABen und/oder Bankguthaben gemäß § 7 der AABen anlegen. Es bestehen keine weiteren Einschränkungen hinsichtlich der Art der erwerbbaren
Investmentanteile.

6. Es dürfen, entsprechend den Regelungen in § 9 der AABen, Derivate oder Finanzinstrumente mit derivativer Komponente eingesetzt werden, deren Basiswerte Vermögensgegenstände gemäß § 1Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 sind oder die von zulässigen Finanzindizes, Zinssätzen, Währungen oder Wechselkursen abgeleitet sind. Hierbei darf die Gesellschaft für gemeinschaftliche Rechnung der
Anleger jedoch keine sogenannten „Total Return Swaps“ erwerben. (§ 3 bis § 9 der Besonderen Anlagebedingungen bleiben unverändert)

Düsseldorf, 26.06.2017
Internationale
Kapitalanlagegesellschaft mbH
– Die Geschäftsleitung –

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert