Was taugt die Anfang Januar in Kraft tretende Investmentsteuerreform? Eine berechtigte, aber letztlich zweitrangige Frage, findet DAS-INVESTMENT-Kolumnist Egon Wachtendorf. Entscheidend sei, im Vorfeld einen mitunter schnell begangenen Fehler zu vermeiden – und bei aller berechtigten Kritik auch einmal das Positive zu sehen.
The system’s gonna get you, come what may,
Sooner or later it’s gonna find a way
You’re gonna see, there’s no escape from the system.
Nein, kein Zitat aus „1984“ oder einem anderen Zukunftsroman. Nur ein simpler, aber sehr eingängiger Pop-Song von Ken Hensley – der „The system“ 1980 definitiv nicht in weiser Voraussicht der Anfang 2018 in Kraft tretenden Investmentsteuerreform komponiert hat. Dazu passen tut der Song aber allemal, wie die zweite Strophe unterstreicht: Try as you do, you’re just not getting thru’, makes no difference what you try to do, you won’t be satisfied you’ll have frustration at your side, ‘cause the system’s gonna get you.
Genau diese Art von ohnmächtigem Frust über die sich abermals ändernde Besteuerung von Fondsanlagen ist es, der sich in einemaktuellen Kommentar von André Kunze Bahn bricht. Dort erzählt der geschäftsführende Gesellschafter des Langenfelder Vermögensverwalters Prometheus von einem Traum, in dem er einen neuen deutschen Rekord im Fiskus-Werfen aufgestellt hat: 7.762,53 Kilometer – bis der Fiskus ungebremst vor die Chinesische Mauer geklatscht ist.
Kunze regt sich gar nicht so sehr über das gebrochene Versprechen auf, Anlegern bei vor 2009 erworbenen Fondsanteilen Steuerfreiheit auf sämtliche in der Zukunft realisierten Kursgewinne zu gewähren. An gebrochene Versprechen aus der Politik ist er gewöhnt. Vielmehr beklagt er, die neue Besteuerung ließe logisch denkende Menschen an der Zurechnungsfähigkeit der handelnden Personen im Bundesfinanzministerium zweifeln. „Basiszins? Vorabpauschale? Hä?! Wa?!” Das müsse einem durch den Kopf gehen, wenn man „noch ein kleines bisschen Saft unter der Mütze“ habe.
Harte Worte, die aber angesichts der größtenteils an den Haaren herbeigezogenen Bemessungsgrundlagen für die künftige Ermittlung von Investment-Einkünften und des fast schon programmierten Durcheinanders bei der System-Umstellung nicht übertrieben sind. Eines jedenfalls scheint bereits heute klar: Einfacher und vor allem logischer wird es kaum.
Fragt man Praktiker aus Banken und Vermögensverwaltungen, wie sie sich und ihre Kunden auf die Reform vorbereiten, bekommt man fast unisono zu hören: Damit beschäftige ich mich frühestens im Dezember, vorher sind die finalen Durchführungsbestimmungen sowieso nicht da und es gibt garantiert noch Dutzende von Änderungen. Auch eine Art, Frust zu kompensieren.
Nicht unbedingt die schlechteste: Am grundlegenden Kurs lässt sich im Moment eh nichts drehen, und die größten Probleme treten vermutlich erst Anfang 2019 auf, wenn das Finanzamt die neue Vorabpauschale für thesaurierende Fonds zum ersten Mal direkt vom möglicherweise nicht gedeckten Girokonto des Anteilseigners abbucht. Bis dahin gilt die auch vom Branchenverband BVI verbreitete Beteuerung, dass die meisten Privatanleger durch die Reform unterm Strich nicht mehr zahlen als bisher. Ob es für jemanden, der seine Freibeträge nicht ausschöpft, im Durchschnitt wirklich nur 3 Euro teurer wird, muss sich dann zeigen.
Doch halt – ein zentraler Punkt des Gesetzespakets erfordert richtiges Handeln noch in diesem Jahr. Und auch wenn dieses Handeln idealerweise darauf hinausläuft, nichts zu tun, sollte sich jeder Anleger eingehend mit folgender Frage beschäftigen: Wie halte ich es mit meinen Altbeständen, also mit schon vor dem 1. Januar 2009 angeschafften Fondsanteilen? Für Erträge aus diesen Anteilen – und nur aus diesen – gilt künftig ein Freibetrag von 100.000 Euro. Dabei beginnt der Zähler erst Anfang 2018 zu ticken, völlig unabhängig von den bis dahin aufgelaufenen Gewinnen.
Ein gewichtiges Argument, leistungsstarke Alt-Fonds in jedem Fall noch viele weitere Jahre im Depot zu halten. Notorische Underperformer oder 2008 im Jahresschlussverkauf am Bedarf vorbei eingekaufte Mode-Investments dürfen und sollten jedoch auch schon Ende 2017 aussortiert werden. Insofern hat die Reform sogar ihr Gutes – zwingt sie doch Anleger und Berater, die diesen Namen verdienen, sich eingehend mit der Substanz der enthaltenen Depot-Bausteine zu beschäftigen.
Davon losgelöst waren die vergangenen Jahre steuerlich betrachtet – auch das muss einmal gesagt werden – alles andere als ein schlechter oder frustrierender Deal. Angenommen, ein langfristig orientierter Anleger hat Ende 2008 für jeweils 20.000 Euro Anteile an folgenden fünf Fonds-Klassikern gekauft: DWS Top Dividende, Nordea European Value, Concentra, Threadneedle American Select und Comgest Growth Emerging Markets. Daraus wären – Stand 9. August 2017 – 291.093 Euro geworden. Unterstellt, dass mindestens 85 Prozent davon Kursgewinne sind und somit komplett steuerfrei, ergibt sich ein Reingewinn von 160.000 bis 170.000 Euro, die „das System“ nicht bekommen wird. Vorausgesetzt natürlich, es gibt an den Aktienmärkten bis Ende Dezember keinen flächendeckenden Crash. Und für die Zeit nach 2018 winken weitere 100.000 Euro.
Es ist nicht das, was die Politik 2008 vollmundig versprochen hat. Aber es ist mehr, als zu erwarten war.
Autor: Egon Wachtendorf
Quelle: DAS INVESTMENT.