Die Bundesregierung will Filialnetzwerken provisionsbasierte Anlageberatung erlauben. Dies würde auch für Finanzanlagenvermittler gelten. Verbraucherschützer und Grüne wollen das verhindern. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) verteidigt die Pläne der Bundesregierung.
Die Finanzexperten des Verbraucherzentralen Bundesverbands (VZBV) und der Grünen, Dorothea Mohn und Gerhard Schick, haben eine Passage im Entwurf der Verordnung der Bundesregierung zur EU Finanzmarktrichtlinie Mifid II kritisiert. Die Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung regelt Ausnahmen vom grundsätzlichen Provisionsverbot in der Anlageberatung. Laut Plänen der Bundesregierung soll demnach provisionsbasierte Anlageberatung erlaubt sein, wenn Institute über ein „weit verzweigten Filialberaternetzwerk“ verfügen. Mohn und Gerhard Schick geht diese Ausnahmeregelung zu weit. Ihrer Meinung nach werde das Provisionsverbot nach Europarecht umgangen. Rückendeckung erhalten sie dabei auch durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag.
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