Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
Adviser I Funds – Albrech & Cie Optiselect (thes.) | 933882 | LU0107901315 |
MULTI-AXXION – InCapital Taurus | 982265 | LU0140029017 |
MULTI-AXXION – CONCEPT – A | A1XBKY | LU1011986426 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
Ihre FFB
HINWEIS:
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB
den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
ADVISER I FUNDS
Société d’Investissement à Capital Variable
1B, rue Gabriel Lippmann – L5365 Munsbach
R.C.S. Luxembourg B 74 992
Mitteilung an die Aktionäre der ADVISER I FUNDS mit dem Teilfonds
ADVISER I FUNDS – Albrech & Cie. Optiselect Fonds
(P-Aktien : ISIN LU0107901315 ; A-Aktien : ISIN LU0617173314)
Wir möchten die Aktionäre hiermit über folgende Änderungen informieren, die am 01. Juni 2017 in Kraft treten werden:
1. Es wird klargestellt, dass Informationen, insbesondere Mitteilungen an die Anleger auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.axxion.lu veröffentlicht werden. Darüber hinaus werden in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen für das Großherzogtum Luxemburg Mitteilungen auch auf der elektronischen Plattform „Recueil électronique des sociétés et associations” (www.rcsl.lu) offengelegt und im „Tageblatt“ sowie falls erforderlich in einer weiteren
Tageszeitung mit hinreichender Auflage, publiziert.
2. Änderungen in Bezug auf den Teilfonds ADVISER I FUNDS – Albrech & Cie. Optiselect Fonds: Die Benchmark zur Berechnung einer etwaigen Performance-Fee wird wie folgt geändert:
Alte Benchmark: Neue Benchmark:
MSCI World Index (MSERWI) : 80% MSCI All Countries World Index Net EUR (M7WD) 20% MSCI Europe Index (MXEU)
Aktionäre, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Aktien kostenlos innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Tag der Veröffentlichung, an den Teilfonds zurückzugeben. Der geänderte Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen sind ab sofort am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und Informationsstellen sowie der Depotbank kostenlos erhältlich.
Munsbach, im April 2017 / Der Verwaltungsrat
HINWEIS:
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
AXXION S.A.
15, rue de Flaxweiler, L-6776 Grevenmacher
R.C.S. Luxemburg B-82 112
MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER DES MULTI AXXION mit den Teilfonds
MULTI-AXXION – IM-PULS 1 (LU0132033852)
MULTI-AXXION – InCapital Taurus (LU0140029017)
MULTI-AXXION – RCS Universal (LU0196750680)
MULTI-AXXION – ABSOLUTE RETURN (LU0206060294)
MULTI-AXXION – ÄQUINOKTIUM (LU0232016666)
MULTI-AXXION – RDB UNIVERSAL (LU0266656635)
MULTI-AXXION – KAIROS (LU0150774254)
MULTI-AXXION – CONCEPT (LU1011986426/LU1011986939)
Wir möchten die Anteilinhaber hiermit über folgenden Änderungen informieren, die am 01. Juni 2017 in Kraft treten werden:
1. Es wird klargestellt, dass Informationen, insbesondere Mitteilungen an die Anleger auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.axxion.lu veröffentlicht werden. Darüber hinaus werden in gesetzlich
vorgeschriebenen Fällen für das Großherzogtum Luxemburg Mitteilungen auch auf der elektronischen Plattform „Recueil électronique des sociétés et associations” (www.rcsl.lu) offengelegt und im „Tageblatt“ sowie falls erforderlich in einer weiteren Tageszeitung mit hinreichender Auflage, publiziert. Die jeweils gültigen Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie alle sonstigen Informationen werden in den jeweils erforderlichen Medien eines jeden Vertriebslandes veröffentlicht.
2. Es wird klargestellt, dass, sofern anwendbar, den Teilfonds im Rahmen aller anderen außerordentlichen oder unregelmäßigen Ausgaben u.a. Kosten für fondsspezifische Reports belastet werden können. DesWeiteren wird klargestellt, dass, sofern anwendbar, den Teilfonds Kosten für die Sicherheitsverwaltung beim Einsatz von Techniken zur effizienten Portfolioverwaltung belastet werden können.
3. Änderungen betreffend die Teilfonds MULTI-AXXION – RCS Universal, MULTI-AXXION – ABSOLUTE RETURN, MULTI-AXXION – ÄQUINOKTIUM sowie MULTI-AXXION – RDB UNIVERSAL: Der Nettoinventarwert pro Anteil wird zusätzlich am letzten Bankarbeitstag eines Monats berechnet („indikativer Bewertungstag“). Bei diesem Bewertungstag handelt es sich um eine indikative Bewertung, welche nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt wird. Anleger können zu diesem indikativen Bewertungstag keine Anteile des Teilfonds zeichnen, umtauschen oder zurückgeben.
4. Änderungen betreffend die Anteilklasse B des Teilfonds MULTI-AXXION – CONCEPT: Seit dem 01. Januar 2016 findet bei der Berechnung des Erfolgshonorars für die Anteilklasse B des Teilfonds MULTI-AXXION – CONCEPT eine high-watermark Anwendung. Der Verkaufsprospekt wird demnach an die neue Berechnungsweise angepasst. Die Formulierung lautet wie folgt: Ferner ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, pro Geschäftsjahr eine erfolgsabhängige Vergütung(„Performance-Fee“) in Höhe von 15% des den um 3% p.a. (hurdle rate) übersteigenden und um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigten Wertzuwachs des Anteilwertes zu erhalten. Die erfolgsabhängige Vergütung wird jeden Bewertungstag auf der Basis der durchschnittlichen Anzahl umlaufender Anteile berechnet und jährlich nachträglich ausgezahlt. Der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilwert am Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres bildet die Berechnungsgrundlage der hurdle rate für das darauf folgende Geschäftsjahr. In einem Geschäftsjahr netto erzielte Wertminderungen werden auf zukünftige Geschäftsjahre vorgetragen, so dass eine erfolgsabhängige Vergütung erst anfällt, wenn der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilspreis am Ende eines Geschäftsjahres einen neuen Höchststand erreicht hat („high-watermark“).
5. Änderungen betreffend des Teilfonds MULTI-AXXION – RCS Universal: Der Anlageberatervertrag betreffend Segment 2 des o.g. Teilfonds, mit der BHF Trust Management Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, wurde mit Wirkung zum 13. Januar 2017 einvernehmlich aufgehoben.
Die PEH Wertpapier AG, Bettinastraße 57-59, D-60325 Frankfurt am Main wird mit Wirkung zum 01. Juni 2017 als Anlageberater für das Segment 3 des o.g. Fonds agieren.
Anleger, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile kostenlos innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Tag der Veröffentlichung, an den Teilfonds zurückzugeben. Der geänderte Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen sind ab sofort am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und Informationsstellen sowie der Verwahrstelle kostenlos erhältlich.
Luxemburg, im April 2017 / Der Verwaltungsrat / Axxion S.A.