Private Banking: Testamentsvollstreckung, Teil 2: Der Erfolg hängt von der Vergütungstabelle ab

sjb_blog_privatebanking_300_200_INeue Rheinische, Möhring’sche oder Klingelhöffer’sche – Welche Vergütungstabelle bei der Testamentsvollstreckung zum Einsatz kommt, ist mitentscheidend für den kaufmännischen Erfolg eines entsprechenden Geschäftsmodells. Darüber hinaus gibt es für Geschäftsneulinge Weiteres zu beachten.

Nachdem sich eine Bank, Sparkasse, ein Vermögensverwalter oder ein Family Office entschieden hat, die Dienstleistung der Testamentsvollstreckung anzubieten, ist intern zunächst zu klären, in welchem Bereich die eigentliche Testamentsvollstreckung angesiedelt werden soll. Je nach Größe des Hauses muss zudem geklärt werden, ob die Testamentsvollstreckung zentral oder dezentral organisiert wird.

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